Beratung

Als Betreuungsverein beraten wir Sie zu Themen wie Vorsorgevollmachen, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie dem Betreuungsrecht allgemein.

Die Beratungen erfolgen sowohl in Einzelgesprächen zu unseren Beratungszeiten als auch in Form von Vorträgen.

(Bei der Beratung handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen § 6)

Für die Beratung ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich!


Auf der Homepage des Thüringer Justizministeriums kann die sehr informative Broschüre „Wie kann ich vorsorgen“ herunter geladen werden.

Darin enthalten ist auch ein Vordruck zur Betreuungsverfügung und grundlegende Informationen zur Patientenverfügung.

Ein Formular für die Vorsorgevollmacht finden Sie hier zum Download:

Ihre Vorsorgevollmacht kann in der Stadt Gera bei der Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde beglaubigt werden:

Stadtverwaltung Gera
Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde
Ernst Toller Str. 15
07545 Gera

Tel.: (0365) 8 38 35 52
E-Mail: Betreuungsstelle@gera.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

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