Ehrenamt

Der Betreuungsverein „Lebensbrücke e.V.“ ist seit Beginn der 90er Jahre in der Stadt Gera tätig. Eine unserer Aufgaben ist die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, sowie deren Einführung, Fortbildung, Unterstützung und Beratung.

Die enge Anbindung von ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern an den Betreuungsverein und der hierdurch entstehende regelmäßige fachliche Austausch, trägt zur Qualitätssicherung in der rechtlichen Betreuung bei.

Gerade für ehrenamtlich Tätige ist es von zentraler Bedeutung, sich professionellen Rat einzuholen zu können und das eigene Handeln zu reflektieren. Die regelmäßige Teilnahme an Fort-bildungen ermöglicht den Betreuenden eine höhere Fachlichkeit, um die Betroffenen bei ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen.

Begleitungs- und Unterstützungsvereinbarung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Im Betreuungsalltag steht man manchmal vor neuen, unbekannten und teilweise auch kniffligen Problemen. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die mit einer Begleitungs- und Unterstützungsvereinbarung an den Betreuungsverein angebunden sind, erhalten Hilfestellung zu den individuellen Problemlagen ihrer Betreuungsfälle.

Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, welcher keine familiäre oder persönliche Bindung zu den zu Betreuenden haben, können nur dann vom Betreuungsgericht bestellt werden, wenn mit dem Betreuungsverein diese Vereinbarung geschlossen worden ist.

Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen

Um als ehrenamtliche Betreuerin bzw. ehrenamtlicher Betreuer Verantwortung für die rechtlichen Angelegenheiten anderer Menschen zu übernehmen, benötigt man Grundlagenwissen innerhalb der übertragenen Aufgabenbereiche.

Wir bieten jährlich verschiedene Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an.

Fachkundige Referentinnen und Referenten vermitteln praxisnah betreuungsrelevante Inhalte. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmezertifikat.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglicht einen hohen und aktuellen Kenntnisstand der Betreuerinnen und Betreuer. Dieser ist notwendig, um die zu Betreuenden bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen.

Vorsorgliche Einrichtung einer Verhinderungsbetreuung und feste Ansprechpartner

Wer im Ehrenamt Menschen rechtlich betreut, aber wegen Krankheit, Urlaub oder längerer Abwesenheit tatsächlich verhindert ist, für den kann von vornherein eine gesicherte Vertretungssituation geschaffen werden.

Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins übernehmen im Verhinderungsfall vorübergehend die Verantwortung für die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Personen in den jeweils festgelegten Aufgabenkreisen.

Dafür werden im Vorfeld wichtige Informationen zu den betreffenden Betreuungsfällen ausgetauscht.

Für ehrenamtliche Betreuer:innen, die mit uns eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben, gibt es einen internen Bereich, mit vielen hilfreichen Vordrucken, Checklisten und Infobriefen.

ehrenamt.bv-gera.de

Arbeitshilfen des Thüringer Justizministeriums für ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen:
(auch interessant für Bevollmächtigte)

Barrierefreiheit

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