Bescheinigung des Existenzminimums bei Pfändungen
Menschen mit Schulden brauchen Hilfe. Vor allem, wenn sie auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Um ihnen einen Mindestlebensstandard zu garantieren, ist es wichtig, dass sie ihr “sozialrechtliches Existenzminimum” nachweisen können. Das betrifft vor allem Fälle von Zwangsvollstreckung oder Aufrechnung oder Verrechnung von Sozialleistungen.
So soll verhindert werden, dass Schuldner trotz Geldproblemen genug zum Leben haben.
Dafür gibt es Musterbescheinigungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe), die den Bedarf des Schuldners belegen. Diese müssen bei Anträgen auf Schuldnerschutz eingereicht werden. Für besondere Bedarfssituationen können zusätzliche Anträge an das Gericht nötig sein.