Ehegattennotvertretung
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Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland ein neues Betreuungsrecht.
Ein wichtiger und neuer Bestandteil ist das Recht der „Ehegattennotvertretung“.
Kann ein:e Ehepartner:in aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit die eigenen Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen, ist die/der andere Ehepartner:in zu bestimmten Handlungen berechtigt.
Auf unserer Homepage haben wir Infos zusammengestellt und es gibt auch einen Vordruck zum Download.