Ehegattennotvertretung

Ehegattennotvertretung

3. Januar 2023 Allgemeines 0

Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland ein neues Betreuungsrecht.

Ein wichtiger und neuer Bestandteil ist das Recht der „Ehegattennotvertretung“.

Kann ein:e Ehepartner:in aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit die eigenen Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen, ist die/der andere Ehepartner:in zu bestimmten Handlungen berechtigt.

Auf unserer Homepage haben wir Infos zusammengestellt und es gibt auch einen Vordruck zum Download.

Barrierefreiheit

Cookie Consent mit Real Cookie Banner