erste Kooperationsvereinbarungen geschlossen
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Am 12. September haben wir in unserer Fortbildungsveranstaltung begonnen, die ersten Kooperationsvereinbarungen mit unseren ehrenamtlichen Betreuer:innen zu schließen. Im neuen Betreuungs-Organisations-Gesetz (BTOG) wird dies ab 2023 möglich und nötig. Damit besteht dann auch die Möglichkeit, dass der Betreuungsverein das Ehrenamt im Verhinderungsfall (Verhinderungsbetreuung) aktiv unterstützen kann.