Baustelle Betreuungsrecht
Das jüngst beschlossene Gesetz zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrecht markiert den bisher weitreichendsten Veränderungsprozess seit der Reform 1992. Die Auswirkungen werden für alle Akteure umfassend sein.
Daher haben wir in Gera bereits seit diesem Jahr unsere Kräfte gebündelt und bisher vier ganztägige Arbeitstreffen im Betreuungsverein Lebensbrücke e.V. absolviert, in denen Neuerungen fachlich ausgetauscht wurden.
An den Arbeitstreffen waren Mitarbeiter:innen des Betreuungsvereins, der Betreuungsbehörde und des Amtsgerichtes Gera beteiligt.
Mit großem Engagement haben sich alle Kooperationspartner:innen schon in den letzten Jahren an einer gemeinsamen Zusammenarbeit beteiligt. Die so entstandene kollegiale Arbeitsgemeinschaft ist die Basis für unsere gelingende Betreuungsarbeit in der Stadt Gera zum Wohl aller rechtlich betreuten Menschen. So konnten engmaschige Strukturen geschaffen werden, die eine verlässliche Zusammenarbeit garantieren.
Zur Bewältigung der Neuerungen durch das BtOG und um auch in Zukunft die hohe Qualität im Betreuungswesen in Gera zu halten, ist eine fachliche und personelle Kontinuität und Zuverlässigkeit aller Beteiligten des Netzwerks absolut notwendig. Das bestehende Netzwerk darf nicht durch Mitarbeiter:innenwechsel oder Personaleinsparungen geschwächt werden.